Schlüssel

Schlüssel nachmachen lassen: Was ist erlaubt und was nicht?

Ich werde oft gefragt: "Darf ich meinen Haustürschlüssel einfach nachmachen lassen?" Die Antwort ist nicht immer so einfach, wie viele denken. In Deutschland gibt es klare Vorschriften und Einschränkungen, die nicht jeder kennt. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, erkläre ich in diesem Beitrag, was erlaubt ist, welche Schlüssel besonders geschützt sind und worauf man achten sollte.

2025-03-03T23:00:00.000Z
8 Min Lesezeit
Schlüssel nachmachen lassen: Was ist erlaubt und was nicht?

Welche Schlüssel kann man problemlos nachmachen lassen?

Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Schlüssel unterliegt besonderen Schutzrechten. Standardisierte Schlüssel, wie sie oft bei Zimmertüren oder Vorhängeschlössern verwendet werden, kann man in nahezu jedem Fachgeschäft ohne Nachweis nachmachen lassen. Auch einfache Haustür- oder Briefkastenschlüssel ohne Sicherungskarte sind relativ unkompliziert zu duplizieren. Dennoch sollte man sich immer bewusst sein, dass eine unkontrollierte Vervielfältigung auch Sicherheitsrisiken birgt.

Wann wird das Nachmachen problematisch?

Nicht alle Schlüssel darf man ohne Weiteres kopieren lassen. Besonders geschützt sind:

  • Patentierte oder markengeschützte Sicherheitsschlüssel: Viele moderne Schließsysteme sind durch Patente gesichert. Hier darf nur der Hersteller oder ein autorisierter Schlüsseldienst Nachschlüssel anfertigen.
  • Schlüssel mit Sicherungskarte: Einige Haustürschlüssel oder Schlüssel von Schließanlagen werden nur mit einer speziellen Sicherheitskarte nachgemacht. Diese dient als Eigentumsnachweis. Ohne Vorlage dieser Karte verweigern seriöse Schlüsseldienste die Anfertigung.
  • Schlüssel für zentrale Schließanlagen: In Mietshäusern sind oft zentrale Schließanlagen im Einsatz. Hier ist meist eine Genehmigung des Vermieters oder der Hausverwaltung erforderlich, bevor ein Ersatzschlüssel angefertigt werden kann.
  • Dienst- oder Behördenschlüssel: Schlüssel für Behörden, Firmen oder militärische Einrichtungen unterliegen oft strengen Regulierungen. Eine unerlaubte Kopie kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?

Das unerlaubte Nachmachen geschützter Schlüssel ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Wer ohne Berechtigung einen Sicherheitsschlüssel kopiert oder eine Fälschung in Auftrag gibt, kann sich strafbar machen. Verstößt man gegen Patent- oder Markenrechte, drohen zudem zivilrechtliche Schritte. In besonders schweren Fällen kann das sogar als Urkundenfälschung gewertet werden, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

Tipps für Mieter und Eigentümer

Damit es keine Probleme gibt, empfehle ich meinen Kunden folgende Vorgehensweise:

  • Prüfen, ob der vorhandene Schlüssel eine Sicherungskarte oder einen Patentvermerk hat.
  • Bei Mietwohnungen immer den Vermieter oder die Hausverwaltung fragen, bevor ein Ersatzschlüssel angefertigt wird.
  • Nur zu zertifizierten Fachbetrieben gehen, um sicherzustellen, dass der Schlüssel fachgerecht und legal nachgemacht wird.

Fazit

Schlüssel nachmachen zu lassen ist in vielen Fällen problemlos möglich, doch es gibt klare Grenzen. Wer Sicherheitsschlüssel ohne Berechtigung kopieren lässt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Deshalb ist es wichtig, sich vorher genau zu informieren und auf legale Wege zurückzugreifen. Als erfahrener Schlüsseldienstler rate ich immer dazu, sich an vertrauenswürdige Fachbetriebe zu wenden, um unangenehme Folgen zu vermeiden.

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